Einverständniserklärung zur Teilnahme am
touristischen Modellprojekt Büsum

Hier wäre der Zettel zum Ausdrucken:

         210430-Einverständniserklärung-Modellprojekt-

Zusatzvereinbarung zum Beherbergungsvertrag

Straße + Hausnummer

Postleitzahl + Ort

E-Mail-Adresse

Vor- und Nachname

Telefonnummer

Der oben genannte Gast verpflichtet sich mit der Teilnahme am Modellprojekt Büsum zur Einhaltung
folgender Bedingungen:

• Der Gast muss dem Gastgeber folgende Nachweise über negative PCR- oder PoC-Corona-Antigen-
Schnelltests vorlegen:

o „Anreisetest“: vor Anreise dem Gastgeber zuzusenden, dann bei Check-in im Original
vorzulegen, darf nicht älter als 48 Stunden sein (z. B. in der Heimatregion durchgeführt)

o „Eingangstest“: Vorzulegen beim Check-in, tagesaktuell (beim Gastgeber oder in einem
Schnelltestzentrum durchzuführen)

o „Folgetests“: Vorzulegen alle drei Tage (d.h. alle 72 Std.), tagesaktuell (beim Gastgeber oder
in einem Schnelltestzentrum durchzuführen)

Der Gastgeber dokumentiert die Testergebnisse, bewahrt sie mit den Kontaktdaten für
vier Wochen nach Abreise auf und löscht sie dann.

• Im Zuge stichprobenartiger Kontrollen prüft das Ordnungsamt die Dokumentation der
Testnachweise, auch per Abgleich mit den aktuellen Meldedaten, sowie die Einverständniserklärung.

• Alle Testergebnisse im Modellprojekt Büsum werden dokumentiert (ohne personenbezogene
Angaben) und zur fachwissenschaftlichen Auswertung an das UKSH weitergeleitet.

• Im Innen- und Außenbereich der Gastronomie und ggf. bei der Nutzung anderer touristischer
Angebote ist ein Nachweis über einen negativen PCR- oder PoC-Corona-Antigen-Schnelltest,
nicht älter als 24 Stunden, vorzulegen (ausgenommen Außerhaus-Verkauf).

Im Modellprojekt Büsum sind ausschließlich Nachweise von negativen PCR-Tests oder PoC-Antigen-
Schnelltests von geschultem Personal zulässig. Selbsttests (Laientests) sind nicht zulässig. Die
Testpflichten gelten für alle Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahrs und nach dem aktuellen
Stand auch für geimpfte und genesene Personen.

• Die Teilnahme an einer digitalen Kontaktdatenerfassung (z. B. Gästekarte mit Kontaktdatenerfassung
oder Luca-App) ist verpflichtend. Diese sind auch für Gäste ohne Smartphone nutzbar.

• Bei einem positiven Schnelltest ist zwingend anschließend ein PCR-Test durchzuführen. Bis das
Ergebnis vorliegt, ist eine Isolierung vorgeschrieben. Über das weitere Vorgehen entscheidet bei
einem positiven PCR-Test das Gesundheitsamt. Je nach Anweisung des Gesundheitsamts bedeutet
dies die sofortige Abreise oder eine Quarantäne in der aktuellen bzw. einer alternativen
Beherbergung. Es gelten die Vorgaben der Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen zur
Absonderung.

• Im Falle eines Verdachts oder einer bestätigten Infektion gewährleisten die Gastgeber dem Gast die
Möglichkeit zur vorläufigen Isolation und Quarantäne. Während dieser Zeit stellen die Gastgeber die
Versorgung (Unterbringung, Essen usw.) ihrer Gäste in der Quarantäne oder Isolation sicher. Es
besteht kein Anspruch, die Quarantäne in der für den Urlaub gemieteten Unterkunft zu verbringen.
Zusätzliche Kosten sind durch den Gast zu tragen.

• Der Gast trägt eventuell anfallende Kosten durch die vorzeitige Abreise, Quarantäne oder sicheren
Rücktransport in den Heimatort.

• Es sind die allgemeingültigen Hygienebestimmungen (AHA+L) und die Schutz- und Hygienekonzepte
der einzelnen Betriebe und der Gemeinde Büsum einzuhalten. Die jeweils aktuellen
Kontaktbeschränkungen gelten auch im Modellprojekt.

• Für den Aufenthalt im touristischen Modellprojekt Büsum gelten die entsprechenden
Allgemeinverfügungen des Kreises Dithmarschen sowie die relevanten Bundes- und Landesgesetze
in der jeweils aktuellen Fassung (einschließlich der Kontaktbeschränkungen).

Wenn Sie sich nicht an die genannten Bedingungen halten, muss Ihr Aufenthalt in Büsum sofort beendet
werden und Sie müssen abreisen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.
Das Gesundheitsamt und die Landesregierung behalten sich vor, das Modellprojekt in Büsum vorzeitig zu
beenden. Wenn die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Dithmarschen an drei Tagen in Folge über 100 liegt,
endet das Modellprojekt Büsum automatisch. Eine Abreise muss dann bis 24:00 Uhr des Folgetages auf
eigene Kosten erfolgen. Die nicht in Anspruch genommenen Reisetage werden vom Gastgeber anteilig
erstattet.

Alle Informationen und Bedingungen zum Aufenthalt im Modellprojekt Büsum finden Sie auch im Internet
unter www.buesum.de/modellprojekt.

Ich nehme als Urlaubsgast an dem touristischen Modellprojekt in Büsum teil und bestätige, dass ich die
oben genannten Bedingungen für den Aufenthalt kenne und ihnen zustimme. Ich versichere außerdem die
Richtigkeit der Daten, die ich im Rahmen des Modellprojektes angebe.

Ort, Datum, Unterschrift

Mitreisende Minderjährige
1

2
von jedem Gast einzeln auszufüllen und zu unterschreiben